Montag, 24. Juni 2013

Neues Gesetz: Polizei erhält Zugriff auf PIN und PUKs der Bürger

In einem Beschluss haben die Länder NRW, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weitgehende, gravierende Befugnisse für die Polizei geschaffen. Besonders weit gehen diese in Mecklenburg-Vorpommern.

Während deutschlandweit über die Spähprogramme des amerikanischen und britischen Geheimdienstes diskutiert wird, erweitert sich der deutsche Kontrollstaat stetig. Vergangene Woche wurde beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Mit diesem wird der Zugriff der Polizei auf sensible Daten ausgeweitet.
Die Rede ist vom Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft. Die Verabschiedung des Gesetzes erlaubt es nun jedem Polizist des Bundeslandes, persönliche Daten abzufragen. Dazu gehören unter anderem auch Passwörter für Cloud-Dienste und E-Mail-Konten, aber auch Zugangscodes für PINs und PuKs, so heise.de. Eine entsprechende richterliche Genehmigung muss dafür nicht eingeholt werden. Linke und Grüne stimmte gegen das Gesetz – jedoch ohne Erfolg, wie eine Mitteilung des Landtags zeigt.
Mit dem neuen Gesetz reagiert Mecklenburg-Vorpommern auf den im Mai vom Bundestag verabschiedete Regierungsentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft. Dieser regelt, unter welchen Voraussetzungen Bundesbehörden Zugriff auf Daten von Anschlussinhabern bei Telekommunikations-Anbietern erhalten. Anfang Mai billigte auch der Bundesrat die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (hier).
In Nordrhein-Westfalen verlängerte die Landesregierung in der vergangenen Woche die auslaufende Befugnis zur Videoüberwachung an gefährlichen Orten um fünf Jahre. „Unsere Polizei braucht wirksame Instrumente, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen abzuwehren“, teilte der Innenminister Ralf Jäger mit. Weiter heißt es aus dem Ministerium:
„Der Gesetzentwurf enthält daher klar definierte Eingriffsbefugnisse, etwa zur Abfrage von aktuellen Daten bei Telekommunikationsanbietern und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, einem technischen Hilfsmittel, mit dem Standorte von Mobiltelefonen ermittelt werden können.“
Die Befugnis, den Inhaber eines Internetanschlusses festzustellen oder Standorte zu lokalisieren, gehöre dabei zum unverzichtbaren Rüstzeug polizeilicher Arbeit, so Jäger. Einer richterlichen Genehmigung bedürfen die Fahnder nicht, so heise.de. Allerdings müssen die Betroffenen im Anschluss an die Ermittlungen, informiert werden.
Aber auch auf Bundesebene ist man noch nicht zufrieden mit den bisherigen Fähigkeiten der Staatskontrolle. Wie das CDU-Programm zeigt, plant die CDU im Falle eines Wahlsieges, die Überwachung der Bürger sogar noch stärker auszuweiten (mehr hier). Und auch der BND soll noch einmal 30 Millionen Euro erhalten, um wenigstens etwas auf den amerikanischen und den britischen Geheimdienst aufschließen zu können (hier). Was genau der BND dann mit dem Geld macht, bleibt allerdings geheim – versteht sich.


Quelle: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/23/neues-gesetz-polizei-erhaelt-zugriff-auf-pin-und-puks-der-buerger/


Anmerkung der Volksbewegung:


Wie kann sich eine Firma anmaßen, staatlich-hoheitliche Verwaltungsakte auszulösen?
Daß das Bundesministerium des Innern eine Firma ist, sehen Sie hier:

 

UPIK® Datensatz - L

L
Eingetragener Firmenname
Bundesministerium des Innern
W
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil
BMI
L
D-U-N-S® Nummer
507111040
L
Geschäftssitz
Alt-Moabit 101D
L
Postleitzahl
10559
L
Postalische Stadt
BERLIN


Land
Germany
W
Länder-Code
276


Postfachnummer




Postfach Stadt


L
Telefon Nummer
030186812926
W
Fax Nummer
030186812926
W
Name Hauptverantwortlicher
Hans-Peter Friedrich
W
Tätigkeit (SIC)
8741




Dienstag, 11. Juni 2013

Unterschriftspflicht? - Die gilt nur für das Volk, nicht für die Erfüllungsgehilfen des Systems!

Es gleicht einer Farce! 

In Behörden und Gerichten können Schriftstücke wegen fehlender Unterschrift nicht bearbeitet werden. Die Absender werden daraufhin angeschrieben, daß sie doch bitte die Unterschrift leisten sollen, da das Anliegen sonst nicht bearbeitet werden kann. So weit so gut.

Es kommt jedoch einer Ohrfeige gleich, daß genau diese Aufforderung zur Leistung der Unterschrift mit dem Satz beendet wird:

Dieses Schriftstück wurde mit Hilfe einer automatischen Einrichtung gefertigt und ist daher nicht unterschrieben. Wir bitten um Ihr Verständnis. 




Anmerkung der Volksbewegung:

Seit der Erfindung der Schreibmaschine wurden Schriftstücke mit automatischen Einrichtungen erstellt. Welch eine Frechheit und was für eine Anmaßung, für sich selbst in Anspruch zu nehmen, daß man nicht unterschreiben muß und von anderen zu verlangen, daß sie unbedingt unterschreiben müssen, weil es sonst nicht bearbeitet werden kann.

Der gemeinsame Senat der Gerichtshöfe hat erst vor Kurzem erneut entschieden, daß sämtliche mit Briefpost versendete Schreiben zu unterzeichnen sind. Und ausgerechnet die Gerichte und die Behörden ignorieren dieses oberste Gremium. 

Es dürfen bekanntlich nur die Schriftstücke ohne rechtskräftiger Unterschrift versandt werden, die auf elektronischem Weg, also per E-Mail, versandt werden. Und auch diese per E-Mail versandten Schriftstücke müssen dann eine elektronische Signatur mit einem Signaturschlüssel haben, der zweifelsfrei den Absender der E-Mail identifiziert.

Alles, was auf dem Postweg versandt wird, muss zwingend eine rechtskräftige Unterschrift des Willensbekundenden enthalten. Wer also will, daß der andere eine Unterschrift leistet, muss für diese Willensbekundung eine rechtskräftige Unterschrift leisten.

Das hat die Justizangestellte Frau Unger scheinbar nicht interessiert.

Und sich dann noch mit dem Vermerk "auf Anordnung" hinter jemandem Unbekannt zu verstecken, offenbart die Angst der Justizangestellten. Und weil sie alle soviel Angst haben, bitten sie auch noch um Verständnis dafür, daß sie die Gesetze nicht einhalten. Man kann sich bei soviel Absurdität nur noch übergeben.


Danke Frau Persch. Sie haben ein Paradebeispiel präsentiert!
Weiter so!

Macht denen Feuer unter dem Hintern, daß sie vor Angstschweiß nicht mehr aus den Augen sehen können!!!

Bringt sie zum Schwitzen, daß denen der Stuhl anbrennt!


Samstag, 1. Juni 2013

Die Angst der Erfüllungsgehilfen des Systems ist berechtigt

Wahrscheinlich im Streit um die drohende Abgabe seines Führerscheines hat ein Mann (57) in Lürschau (Schleswig-Holstein) die Mitarbeiterin (37) einer Führerscheinstelle erstochen. Ende April hatte ein Rentner den Landrat des Kreises Hameln in seinem Dienstzimmer erschossen, wohl weil er sich von der Kreisbehörde drangsaliert fühlte. Und Ende September 2012 sorgte der Mord an einer Jobcenter-Mitarbeiterin (32) in Neuss (Nordrhein-Westfalen) bundesweit für Aufsehen. In allen drei Fällen bricht sich offenbar eine ohnmächtige Wut Bahn: Bürger fühlen sich immer häufiger durch Behörden in die Enge getrieben. Der Gesetzgeber tut gut daran, die Gefahr nicht zu unterschätzen.
Experten bemängeln, dass immer mehr Gesetze erlassen und Menschen zu Nummern degradiert werden. Der Freiraum des Einzelnen werde Jahr für Jahr mehr durch Bestimmungen eingeengt, nicht selten aus wirtschaftlichen Interessen bestimmter Gruppen. Und: Für Bürokraten stünden vermehrt Fallzahlen und nicht mehr das Individuum im Mittelpunkt.
Diese These wird von der schonungslosen Analyse von Inge Hannemann (44) untermauert. Die Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg-Altona ist mit ihrem Arbeitgeber, der Hamburger Sozialbehörde, aneinandergerasselt, weil sie sich weigert, Hartz-IV-Empfängern Geld zu streichen, wenn diese nicht zu Beratungen erscheinen. Die Jobcenter-Mitarbeiter seien angehalten, Menschen in prekäre Zeitarbeitsjobs oder sinnlose Maßnahmen zu vermitteln, nur um Zielzahlen zu erfüllen.
Experten warnen: Wenn es nicht gelingt, in den Amtsstuben wieder mehr Dienst am Bürger zu erreichen und sich wirklich ihrer Probleme anzunehmen, werden sich Fälle wie in Lürschau und Neuss häufen.
Der 52-jährige Arbeitsuchende, der im vergangenen September im rheinischen Neuss eine Jobcenter-Sachbearbeiterin mit dem Messer attackierte und tötete, steht nun vor Gericht.



Anmerkung der Volksbewegung:

Wir hatten es im vorangegangenen Beitrag auf unserem Blog bereits vermerkt: Wenn die Menschen soweit gebracht wurden, daß ihnen alles genommen wurde, dann wurde ihnen auch die Würde genommen. An diesem Punkt ist es dem Menschen dann egal, was passiert, denn er hat nichts mehr zu verlieren. Es wird demjenigen, der nun vor Gericht steht, auch egal sein, ob man ihn einbuchtet oder nicht. Im Knast hat er freie Kost und Logie, ein Nachtlager mit Heizung. Das ist für Manchen mehr als er zu Hause hat, wenn er noch ein Zuhause hat. Und wenn das erst einmal in den Köpfen Einzug gehalten hat, gibt es kein Halten mehr. Die von den Erfüllungsgehilfen des Systems selbst avisierte Anarchie ist nur eine Frage der Zeit. Sie schaufeln sich also ihr eigenes Grab und reden sich jeden Tag ein, daß dieses Schaufeln ihre Pflicht sei. Wie dumm muß man sein, wenn man nicht über den Tellerrand hinausschaut und die Gefahr über das eigene Tun nicht erkennt oder erkennen will?!